Bestattungsvorsorge
Ihre Wünsche für Ihre letzte Reise
So unterschiedlich wir Menschen auch sind, eines haben alle gemeinsam: Irgendwann einmal müssen wir Abschied nehmen. Wer sich auf diesen Moment vorbereitet, kann sicherstellen, dass die Bestattung ganz nach den eigenen Vorstellungen abläuft.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält genau jene Elemente, die Ihnen wichtig sind. Sie können ihn also ganz flexibel gestalten. Änderungen können Sie während der Vertragslaufzeit jederzeit vornehmen.
Mögliche Inhalte:
- Wo und wie möchten Sie bestattet werden?
- Wünschen Sie sich eine traditionelle Grabstätte auf einem Friedhof, vielleicht ein Urnengrab oder eine Baumbestattung?
- Wie soll mein Sarg und/oder meine Urne aussehen?
- Wie soll die Trauerfeier ablaufen?
- Gibt es bestimmte Lieder, die während der Trauerfeier gespielt werden sollen?
- Wie soll die Trauerrede aussehen?
- Vielleicht möchten Sie bereits Blumenwünsche für den Gärtner äußern?
- Wer soll die Grabpflege übernehmen?
- Möchten Sie die Bestattungsvorsorge finanziell absichern?
Nachlass regeln
Ihr letzter Wille zählt!
In Deutschland regelt die gesetzliche Erbfolge, welchen Angehörigen welcher Teil des Erbes zusteht, wenn kein Testament existiert. Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
- Erben erster Ordnung: Kinder, Enkel und Urenkel
- Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister,
- Neffen/Nichten
- Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
- Ehepartner genießen Sonderrechte.
Möchten Sie von dieser Regelung abweichen, empfiehlt sich ein Testament. Damit können Sie ganz individuell entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschieht.
Tipps für die Erstellung Ihres Testaments:
- Ein Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und Ihren Namen, das aktuelle Datum und den Ort enthalten.
- Ihre Angehörigen sollten über den Verbleib des Testaments unterrichtet werden.
- Weitere Infos finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Patientenverfügung
Was soll im Endstadium einer unheilbaren Krankheit geschehen? Wann wünschen Sie eine künstliche Ernährung? Was soll im Fall einer Gehirnschädigung passieren? Der medizinische Fortschritt ermöglicht heute lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder Mensch für sich in Anspruch nehmen möchte. Deshalb ist es sinnvoll, über die eigene Haltung zu diesem Thema nachzudenken.
Eine Beglaubigung durch einen Anwalt ist nicht notwendig, wenn Sie eine Patientenverfügung aufsetzen. Im Internet gibt es interaktive Vorlagen, mit denen Sie Ihr Dokument einfach erstellen können. Beispielsweise die Verbraucherzentrale bieten Online-Patientenverfügungen an.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.
Vorsorgevollmacht
Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Damit bestimmen Sie, wer im Fall der Fälle für Ihre Wünsche eintreten soll. Kinder und Eheleute sind nicht automatisch befugt, Ihre Angelegenheiten zu regeln, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass eine fremde Betreuungsperson gerichtlich bestimmt wird.
Meist wird eine Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten erteilt. Es ist aber auch möglich, dass sich Ihre Vertrauensperson etwa nur um Ihr Vermögen kümmert.
Die Verbraucherzentrale hat auch für die Vorsorgevollmacht eine kostenlose Vorlage erstellt.